Eine amtliche Bedeutung ist nicht belegt. Rot galt in Militärordonnanzen von 1728 als Nationalfarbe; verbreitet ist die inoffizielle Deutung als Stärke und Mut.
Flagge von Spanien
Drei waagerechte Streifen in Rot, Gelb und Rot, mit dem Staatswappen im breiten gelben Mittelstreifen nahe der Mastseite.
Die Flagge von Spanien
Spanien liegt im Südwesten Europas auf der Iberischen Halbinsel. Zum Staatsgebiet gehören außerdem die Balearen, die Kanarischen Inseln sowie die Städte Ceuta und Melilla in Nordafrika. Hauptstadt ist Madrid. Nach der vorläufigen Schätzung des Statistikamts INE leben dort rund 49,8 Millionen Menschen (Stand 1. Juli 2026). Die Staatsform ist eine parlamentarische Erbmonarchie auf Grundlage der Verfassung vom 6. Dezember 1978, Staatsoberhaupt ist König Felipe VI. Spanisch gilt im ganzen Land als Amtssprache. Katalanisch, Baskisch, Galizisch und Valenzianisch haben in ihren Autonomen Gemeinschaften ebenfalls offiziellen Rang. Währung ist der Euro.
Die Flagge Spaniens zeigt drei waagerechte Streifen: oben Rot, in der Mitte Gelb, unten wieder Rot. Der gelbe Mittelstreifen ist doppelt so breit wie jeder der beiden roten Streifen, so legt es Artikel 4 der Verfassung fest. Das Seitenverhältnis beträgt 2:3. Im gelben Streifen sitzt das Staatswappen, nicht mittig, sondern zur Mastseite hin verschoben. Es besteht aus einem geteilten Schild unter einer Krone, flankiert von zwei Säulen, um die sich ein rotes Band mit dem Wahlspruch „Plus Ultra“ windet. Die Farben wurden 1981 durch das Königliche Dekret 441/1981 technisch festgelegt.
Die Rot-Gelb-Rot-Flagge geht auf ein Dekret von König Karl III. vom 28. Mai 1785 zurück. Sie diente zunächst als Flagge der Kriegsmarine. Hintergrund war ein praktisches Problem: Die damals verbreiteten weißen Flaggen ließen sich auf See leicht mit denen anderer Staaten verwechseln. Als Flagge für alle Zwecke gilt sie seit 1843 unter Isabella II. Die Zweite Republik änderte als einziges Regime die Farben. Auch in der Franco-Zeit und in der Übergangsphase von 1977 bis 1981 gab es Varianten, vor allem beim Wappen. Welches Datum für die heutige Fassung gilt, nennen die Quellen unterschiedlich: Das Wappengesetz 33/1981 stammt vom 5. Oktober 1981, andere Quellen nennen den 19. Dezember 1981.
Eine amtliche Deutung der Farben gibt es nicht, die Verfassung regelt nur Anordnung und Proportion. Historisch belegt ist, dass Militärordonnanzen schon 1728 Rot als Nationalfarbe bezeichneten und dass Rot und Gold zu den Farben der alten Kronen gehören, etwa der goldenen Burgen auf rotem Grund. Verbreitet ist die Deutung, Rot stehe für Mut und Stärke und Gelb für Reichtum und Sonne. Diese Lesarten sind jedoch nicht offiziell.
Kennzeichnend ist die Proportion: Weil der Mittelstreifen die Hälfte der Flaggenhöhe einnimmt, wirkt die Flagge deutlich gelber als eine gleichmäßig gestreifte Flagge. Das Wappen ist nicht Teil des Verfassungstextes, sondern wurde durch ein eigenes Gesetz geregelt.
Was bedeuten Rot und Gelb?
Eine amtliche Bedeutung ist nicht belegt. Gelb (Gold) gehört zu den Heraldikfarben der alten Kronen; inoffiziell wird es oft mit Reichtum und Sonne verbunden.
Die Flagge von Spanien ist eine von 6 rot-gelben Flaggen in unserer Übersicht. Ihr Erkennungsmerkmal: Rot–Gelb–Rot, Gelb doppelt breit.