Eine amtliche Bedeutung ist nicht festgelegt. Einer unbelegten Legende zufolge geht Rot auf den blutgetränkten Waffenrock Herzog Leopolds V. zurück.
Flagge von Österreich
Drei gleich breite waagerechte Streifen in Rot, Weiß und Rot, von oben nach unten, ohne Wappen oder weitere Embleme.
Die Flagge von Österreich
Österreich ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit rund 9,2 Millionen Einwohnern. Die Hauptstadt ist Wien, das zugleich eines der neun Bundesländer bildet. Das Land liegt zu großen Teilen in den Alpen und grenzt unter anderem an Deutschland, die Schweiz, Italien und Ungarn. Amtssprache ist Deutsch, regional kommen Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch hinzu.
Die Flagge Österreichs besteht aus drei gleich breiten waagerechten Streifen. Von oben nach unten folgen Rot, Weiß und Rot. Die Farben sind in der Bundesverfassung festgelegt: Artikel 8a des Bundes-Verfassungsgesetzes nennt Rot-Weiß-Rot als Farben der Republik und beschreibt die Flagge als drei gleich breite Streifen. Das Seitenverhältnis ist dort nicht geregelt. Üblich ist 2:3, gesetzlich gilt dieses Format nur für die Seeflagge. Auch die genauen Farbtöne sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die Geschichte der Flagge reicht weit zurück. Der rot-weiß-rote Bindenschild, das Wappen der Babenberger, ist ab etwa 1230 gesichert nachweisbar. Als Herkunft der Farben wird häufig eine Legende erzählt: Herzog Leopold V. soll 1191 bei der Belagerung von Akkon einen blutgetränkten Waffenrock getragen haben, unter dessen abgenommenem Gürtel ein weißer Streifen blieb. Historisch belegt ist diese Erzählung nicht. Auch andere Ursprünge, etwa eine Lehensfahne der Eppensteiner, werden diskutiert.
Als Staatsflagge der Republik wurde Rot-Weiß-Rot nach dem Ende der Habsburgermonarchie am 12. November 1918 eingeführt. Das Gesetz über die Staatsform vom 21. Oktober 1919 enthielt die Flaggenbeschreibung. Im Ständestaat von 1934 bis 1938 blieb die Staatsflagge rot-weiß-rot, im Inland wurde ergänzend die Kruckenkreuzflagge geführt. Von 1938 bis 1945 war die Flagge nach dem Anschluss an das Deutsche Reich verboten.
Die heutige Fassung geht auf die Wiedereinführung am 1. Mai 1945 durch das Wappengesetz zurück. Seit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 ist sie in der Verfassung verankert, das Wappengesetz von 1984 bestätigt sie. Zur Wiederherstellung der vollen Souveränität führte der Staatsvertrag von 1955, der am 15. Mai unterzeichnet wurde und am 27. Juli 1955 in Kraft trat.
Die Nationalflagge selbst trägt kein Wappen. Das Bundeswappen mit dem Adler, der Mauerkrone, Hammer und Sichel sowie einer gesprengten Eisenkette erscheint nur auf der Dienstflagge des Bundes. Eine amtliche Deutung der Farben gibt es nicht. Verbreitet ist die Lesart, Rot stehe für Tapferkeit und Weiß für Reinheit und Freiheit, doch das ist eine Auslegung ohne offiziellen Status.
Was bedeuten Rot und Weiß?
Eine offizielle Deutung gibt es nicht. Der Legende nach ist es der Streifen, der unter dem Gürtel Leopolds V. unbefleckt blieb.
Die Flagge von Österreich ist eine von 18 rot-weißen Flaggen in unserer Übersicht. Ihr Erkennungsmerkmal: Rot–Weiß–Rot.