Afrika · ISO: TD

Flagge von Tschad

Drei gleich breite senkrechte Streifen in Blau, Gold und Rot, ohne Wappen oder weitere Symbole.

HauptstadtN'Djamena
Einwohnerca. 21 Mio.UN-Schätzung 2025
AmtssprachenArabisch, Französisch
WährungZentralafrikanischer CFA-Franc (XAF)CFA-Franc BEAC
Unabhängigkeit11. August 1960von Frankreich
StaatsformPräsidiale Republik
Einleitung

Die Flagge von Tschad

Der Tschad liegt im Herzen Nordafrikas und Zentralafrikas, ohne Zugang zum Meer. Das Land reicht von den Wüsten der Sahara im Norden über die trockene Sahelzone bis zu den feuchteren Savannen im Süden. Hauptstadt ist N'Djamena. Amtssprachen sind Arabisch und Französisch. Nach UN-Schätzungen leben dort rund 21 Millionen Menschen. Eine Volkszählung fand zuletzt 2009 statt, alle aktuellen Zahlen beruhen daher auf Schätzungen.

Die Flagge des Tschad besteht aus drei senkrechten Streifen gleicher Breite. Von der Mastseite aus gesehen folgen Blau, Gold und Rot aufeinander. Das Seitenverhältnis beträgt 2:3. Es gibt kein Wappen und kein anderes Emblem, die Fläche ist vollständig in die drei Farbfelder aufgeteilt. Die Verfassung legt nach den vorliegenden Quellen die Farben und ihre Anordnung fest, nicht aber die genauen Farbtöne.

Eingeführt wurde die Flagge am 6. November 1959, als der Tschad noch eine autonome Republik innerhalb der Französischen Gemeinschaft war. Am 11. August 1960 wurde das Land von Frankreich unabhängig und behielt die Flagge bei. Seitdem ist sie unverändert. Zuvor galt in der Kolonialzeit die französische Trikolore, die auch Flagge von Französisch-Äquatorialafrika war.

Das Design verbindet zwei Traditionen. Die senkrechte Dreiteilung geht auf die französische Trikolore zurück. Die Farben Gelb und Rot stammen aus dem Kreis der panafrikanischen Farben. Anstelle von Grün wählte man Blau. Als Grund wird häufig die Vermeidung von Verwechslungen mit Nachbarländern genannt, einige Quellen nennen Mali. Eindeutig belegt ist das nicht.

Eine amtliche Deutung der Farben ist nicht überliefert. Verbreitet ist die Lesart, Blau stehe für Himmel, Wasser und Hoffnung, Gold für die Sonne und die Wüste im Norden, Rot für Fortschritt, Einheit und Opferbereitschaft. Andere Quellen sehen im Rot das Blut, das im Kampf um die Unabhängigkeit vergossen wurde. Diese Interpretationen sind spätere Zuschreibungen.

Besondere Aufmerksamkeit erhält die Flagge wegen ihrer Ähnlichkeit mit der Flagge Rumäniens. Beide zeigen Blau, Gelb und Rot in gleicher Anordnung, nur die Farbtöne unterscheiden sich geringfügig. Die praktisch völlige Gleichheit besteht seit 1989, als Rumänien sein Staatswappen aus der Flagge entfernte. Auch die Flagge Andorras ist ähnlich, trägt aber in der Mitte ein Wappen. Die Ähnlichkeit gilt als Zufall.

Im Alltag lassen sich die Flaggen von Tschad und Rumänien daher kaum unterscheiden, wenn man nicht genau auf den Blauton achtet. Beim Tschad wird oft ein etwas dunkleres Blau verwendet. Genaue Vorgaben gibt es aber nicht, weshalb Abbildungen unterschiedlich ausfallen.

Farben & Symbolik

Was bedeuten Blau, Gold und Rot?

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Blau

Eine amtliche Bedeutung ist nicht belegt. Verbreitet wird Blau als Himmel, Leben, Hoffnung und Landwirtschaft im Süden gedeutet.

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Gold

Eine amtliche Bedeutung ist nicht belegt. Üblich ist die Deutung als Sonne und als Wüsten im Norden des Landes.

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Rot

Eine amtliche Bedeutung ist nicht belegt. Meist wird Rot mit Fortschritt, Einheit und Opferbereitschaft verbunden, teils mit dem Blut der Unabhängigkeitskämpfe.

Die Flagge von Tschad ist eine von 10 blau-gelb-roten Flaggen in unserer Übersicht. Ihr Erkennungsmerkmal: Blau–Gelb–Rot, dunkleres Blau.

Verwechslungsgefahr

Ähnliche Flaggen

Die beiden Flaggen sind praktisch identisch: drei senkrechte Streifen in Blau, Gelb und Rot ohne Symbol. Der einzige Unterschied ist ein etwas dunkleres Blau beim Tschad.

Zum ausführlichen Vergleich →
Häufige Fragen

FAQ zur Flagge von Tschad

Eine amtliche Deutung ist nicht überliefert. Verbreitet gilt Blau als Himmel und Hoffnung, Gold als Sonne und Wüste, Rot als Fortschritt, Einheit und Opferbereitschaft. Das sind spätere Auslegungen, keine verfassungsmäßigen Festlegungen.